Veröffentlicht am 07 March 2025
Steuern in Luxemburg 2024: Was sich für Einwohner und Grenzgänger ändert
1. Anpassung der Steuertabelle
Die Steuertabelle wurde für das Steuerjahr 2024 aktualisiert. Diese Anpassung soll die wirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln, insbesondere durch Berücksichtigung der Inflation und neuer Haushaltsprioritäten.
Ab dem Steuerjahr 2024 wird das Datum der Verfügbarkeit der Hauptwohnung zum Maßstab für die Bestimmung der Obergrenze für abzugsfähige Schuldzinsen und ersetzt damit das in früheren Jahren verwendete Datum der Belegung.
- Verfügbarkeit nach dem 31.12.2022: Volle Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen.
- Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2023: Obergrenze von 4.000 € pro Person.
- Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2013 und dem 01.01.2019: Obergrenze von 3.000 € pro Person.
- Verfügbarkeit vor dem 01.01.2014: Höchstgrenze von 2.000 € pro Person.
Diese Höchstgrenzen sind für jedes Haushaltsmitglied (Ehepartner und Kinder) kumulativ.
Eine Familie mit vier Personen (zwei Eltern und zwei Kinder), die über eine Wohnung verfügt, die 2020 verfügbar ist, kann bis zu 16.000 € an Schuldzinsen abziehen (4.000 € pro Person).
Ab dem Steuerjahr 2024 wurden die Formulare 190 und 210 zu einem einzigen Dokument zusammengefasst, was zu einer vollständigen Überarbeitung des Formulars 190 führte, das nicht mehr dem in früheren Jahren verwendeten Format folgt.
Die Neubewertungskoeffizienten, die für den Wertzuwachs von Immobilien gelten, wurden aktualisiert, spiegeln die wirtschaftlichen Entwicklungen wider und ermöglichen es, den ursprünglichen Anschaffungswert an die Inflation anzupassen.
Darüber hinaus erfolgt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nun zu einem Viertel des Gesamtsteuersatzes, während in früheren Steuerjahren, insbesondere 2023, der halbe Steuersatz angewandt wurde.
Ab dem Steuerjahr 2024 können bestimmte Steuerpflichtige eine neue Steuergutschrift für Steuertabelle und eine Steuergutschrift für Überstunden in Anspruch nehmen, wenn sie dies ausdrücklich beantragen. Diese Gutschrift soll die Steuerlast für bestimmte Steuerzahler entsprechend ihrem Einkommen und ihrer persönlichen Situation verringern.