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Publié le 07 March 2025

Steuern in Luxemburg 2024: Was sich für Einwohner und Grenzgänger ändert

Steueränderungen Luxemburg 2024: Neue Steuersätze, geänderte Abzüge, neue Formulare, NIF-Pflicht und Anpassungen bei Kapitalgewinnen.

1. Anpassung der Steuertabelle

Die Steuertabelle wurde für das Steuerjahr 2024 aktualisiert. Diese Anpassung soll die wirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln, insbesondere durch Berücksichtigung der Inflation und neuer Haushaltsprioritäten.


2. Obergrenze für abzugsfähige Schuldzinsen für die Hauptwohnung

Ab dem Steuerjahr 2024 wird das Datum der Verfügbarkeit der Hauptwohnung zum Maßstab für die Bestimmung der Obergrenze für abzugsfähige Schuldzinsen und ersetzt damit das in früheren Jahren verwendete Datum der Belegung.

Hier sind die neuen Obergrenzen, die je nach Datum der Verfügbarkeit der Wohnung gelten:
  • Verfügbarkeit nach dem 31.12.2022: Volle Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen.
  • Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2023: Obergrenze von 4.000 € pro Person.
  • Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2013 und dem 01.01.2019: Obergrenze von 3.000 € pro Person.
  • Verfügbarkeit vor dem 01.01.2014: Höchstgrenze von 2.000 € pro Person.

Diese Höchstgrenzen sind für jedes Haushaltsmitglied (Ehepartner und Kinder) kumulativ.

Beispiel:
Eine Familie mit vier Personen (zwei Eltern und zwei Kinder), die über eine Wohnung verfügt, die 2020 verfügbar ist, kann bis zu 16.000 € an Schuldzinsen abziehen (4.000 € pro Person).


3. Fusion der Formulare 190 und 210 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Aktualisierung der Abschreibungssätze und Freistellung für die soziale Mietverwaltung

Ab dem Steuerjahr 2024 wurden die Formulare 190 und 210 zu einem einzigen Dokument zusammengefasst, was zu einer vollständigen Überarbeitung des Formulars 190 führte, das nicht mehr dem in früheren Jahren verwendeten Format folgt. 

Die für Immobilien geltenden Abschreibungssätze wurden ebenfalls aktualisiert. Diese Anpassungen berücksichtigen die Besonderheiten jeder Art von Immobilie.

Parallel dazu gilt für Mieteinnahmen aus der sozialen Mietverwaltung ab dem Steuerjahr 2024 nunmehr eine Steuerbefreiung von 90 %, gegenüber 75 % für das Jahr 2023.


4. Formular 700: Zu übertragender Wertzuwachs, Neubewertungskoeffizienten und ein Viertel des Gesamtsteuersatzes

Die Neubewertungskoeffizienten, die für den Wertzuwachs von Immobilien gelten, wurden aktualisiert, spiegeln die wirtschaftlichen Entwicklungen wider und ermöglichen es, den ursprünglichen Anschaffungswert an die Inflation anzupassen.

Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Übertragung eines Kapitalgewinns unter bestimmten strengen Bedingungen möglich. Dieser Mechanismus ermöglicht es, die Besteuerung eines mit einer Immobilie erzielten Veräußerungsgewinns auf ein Ersatzobjekt zu übertragen, sofern die festgelegten spezifischen Kriterien erfüllt sind.

Darüber hinaus erfolgt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nun zu einem Viertel des Gesamtsteuersatzes, während in früheren Steuerjahren, insbesondere 2023, der halbe Steuersatz angewandt wurde.


5. Obligatorische Steueridentifikationsnummer für Grenzgänger
Ab dem Steuerjahr 2024 müssen alle Grenzgänger (Steuerinländer außerhalb Luxemburgs, die im Land arbeiten) in ihrer luxemburgischen Steuererklärung zwingend ihre Steueridentifikationsnummer angeben. 


6. Steuergutschrift für Überstunden und für die Steuertabelle auf Antrag

Ab dem Steuerjahr 2024 können bestimmte Steuerpflichtige eine neue Steuergutschrift für Steuertabelle und eine Steuergutschrift für Überstunden in Anspruch nehmen, wenn sie dies ausdrücklich beantragen. Diese Gutschrift soll die Steuerlast für bestimmte Steuerzahler entsprechend ihrem Einkommen und ihrer persönlichen Situation verringern.

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