Publié le 25 August 2024
Vorlagen für die Steuererklärung in Luxemburg: Welches Formular soll verwendet werden?
In Luxemburg gibt es mehrere Vorlagen für die Steuererklärung, die von der jeweiligen Steuersituation des Steuerzahlers abhängen.
Formular 163:
Formular 100:
- wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushalts 100.000€ pro Jahr übersteigt
- bei einer Kumulierung von mehreren Vergütungen, wenn das zu versteuernde Einkommen 36.000€ für Steuerzahler der Steuerklassen 1 und 2, und 30.000€ für Steuerzahler der Steuerklasse 1a übersteigt.
- für nicht in Luxemburg ansässige Personen, da diese zu einem festgelegten Steuersatz besteuert werden.
- Erträge durch die Ausübung eines freien Berufs
- Erträge durch die Vermietung von Immobilien
- Lohneinkommen, das von einem ausländischen Arbeitsgeber gezahlt wird, oder Renten, die von ausländischen Pensionskassen gezahlt werden.
- steuerpflichtige Erträge, die mehr als 1.500€ Nettoeinkünfte aus Wertpapieren umfassen, die der Quellensteuer unterliegen.
- steuerpflichtige Erträge, die mehr als 1.500€ an Sitzungsgeldern umfassen.
- nicht getrennte Ehepartner, von denen eine Person gebietsansässig ist und die andere Person ein/e gebietsfremde/r Steuerzahler/in ist, die sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben und denen auf ihre Quellensteuerkarte vorläufig die Steuerklasse 2 zugewiesen wurde.
- wenn ein/e Student/in die berufliche Laufbahn im Laufe des Jahres beginnt.
- wenn der/die Steuerpflichtige, Arbeitnehmer/in oder Renter/in, im Laufe des Jahres Perioden mit schwankenden oder keinen monatlichen Bezügen erfahren hat.
- wenn der/die nicht gebietsansässige Arbeitnehmer/in während des Steuerjahres weniger als 9 aufeinanderfolgende Monate in Luxemburg arbeitet.
- bei einer Änderung der familiären Situation, die zu einer steuerlichen Änderung führt, wie z.B. die Geburt eines Kindes, die bei einer alleinstehenden steuerpflichtigen Person zum Wechsel von der Steuerklasse 1 zur Steuerklasse 1A im Laufe des Jahres führt …