Veröffentlicht am 14 February 2025
Steuern 2025: Obergrenzen & Zinsabzüge für die Hauptwohnung
Ab dem Steuerjahr 2024 treten neue Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für die Hauptwohnung in Luxemburg in Kraft. Diese Änderungen bringen wichtige Anpassungen in der Steuererklärung mit sich, insbesondere in Bezug auf das Verfügbarkeitsdatum der Immobilie und die Abzugsgrenzen.
1. Neues Schlüssel-Kriterium: Das Verfügbarkeitsdatum
Das Verfügbarkeitsdatum hängt von der Art des Erwerbs und dem Zustand der Immobilie ab:
- Das Verfügbarkeitsdatum entspricht der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Schlüsselübergabe.
Kauf einer bestehenden Immobilie:
Das Verfügbarkeitsdatum hängt vom Zustand des Objekts und eventuellen Renovierungen ab:
- Wenn die Wohnung sofort bewohnbar ist (nur kleinere Arbeiten erforderlich, z. B. Malerarbeiten oder Bodenbelagswechsel), entspricht das Verfügbarkeitsdatum dem Kaufdatum.
- Wenn die Immobilie stark renovierungsbedürftig oder baufällig ist und umfassend saniert werden muss, gilt als Verfügbarkeitsdatum das Ende der Arbeiten, die eine Bewohnbarkeit ermöglichen.
2. Neue Abzugsgrenzen je nach Verfügbarkeitsdatum
- Verfügbarkeit nach dem 31.12.2022: Vollständiger Abzug
- Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2023: 4.000 €
- Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2013 und dem 01.01.2019: 3.000 €
- Verfügbarkeit vor dem 01.01.2014: 2.000 €
3. Praktische Anwendungsbeispiele der neuen Regeln
- Kaufdatum: 15.03.2024
- Verfügbarkeitsdatum: 15.03.2024 (sofort bewohnbar)
- Schuldzinsen 2024: 12.000 €
- Notarkosten für Kreditaufnahme: 2.500 €
- Bankprovision: 1.500 €
Steuerliche Abzugsberechnung:
- Anwendbare Obergrenze: Vollständiger Abzug (Verfügbarkeit nach 31.12.2022)
- Gesamtbetrag der abzugsfähigen Kosten: 16.000 €
Beispiel 2 - Paar mit Kind kauft eine Immobilie im Jahr 2020
- Kaufdatum: 01.06.2020
- Verfügbarkeitsdatum: 01.06.2020 (sofort bewohnbar)
- Schuldzinsen 2024: 10.000 €
Steuerliche Abzugsberechnung:
- Anwendbare Obergrenze: 4.000 € pro Person (Verfügbarkeit zwischen 31.12.2018 und 01.01.2023)
- Gesamtbetrag der abzugsfähigen Schuldzinsen: 10.000 €
4. Wichtige Erkenntnisse
- Das Verfügbarkeitsdatum ersetzt das Einzugsdatum als steuerliches Kriterium.
- Die Abzugsgrenzen sind nach Jahr der Verfügbarkeit gestaffelt.
- Der vollständige Abzug bleibt für kürzlich erworbene Immobilien bestehen.
- Für ältere Immobilien gelten pro Person Abzugsobergrenzen.
Jetzt Ihre Steuern auf taxx.lu erklären!