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Veröffentlicht am 14 February 2025

Steuern 2025: Obergrenzen & Zinsabzüge für die Hauptwohnung

Die Schuldzinsen sind nun je nach Verfügbarkeitsdatum der Wohnung absetzbar. Entdecken Sie die neuen Obergrenzen und optimieren Sie Ihre Steuererklärung für 2024!

Ab dem Steuerjahr 2024 treten neue Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für die Hauptwohnung in Luxemburg in Kraft. Diese Änderungen bringen wichtige Anpassungen in der Steuererklärung mit sich, insbesondere in Bezug auf das Verfügbarkeitsdatum der Immobilie und die Abzugsgrenzen.


1. Neues Schlüssel-Kriterium: Das Verfügbarkeitsdatum


Ab sofort ist das Verfügbarkeitsdatum der Hauptwohnung das entscheidende Kriterium zur Bestimmung der maximal absetzbaren Schuldzinsen und ersetzt das bisher verwendete Einzugsdatum. Das Verfügbarkeitsdatum bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Immobilie bezugsfertig ist, unabhängig davon, ob der tatsächliche Einzug später erfolgt.

Wie wird das Verfügbarkeitsdatum bestimmt?
Das Verfügbarkeitsdatum hängt von der Art des Erwerbs und dem Zustand der Immobilie ab:

Kauf einer Wohnung im Zustand der zukünftigen Fertigstellung (VEFA):
  • Das Verfügbarkeitsdatum entspricht der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Schlüsselübergabe.

Kauf einer bestehenden Immobilie:
Das Verfügbarkeitsdatum hängt vom Zustand des Objekts und eventuellen Renovierungen ab:
  • Wenn die Wohnung sofort bewohnbar ist (nur kleinere Arbeiten erforderlich, z. B. Malerarbeiten oder Bodenbelagswechsel), entspricht das Verfügbarkeitsdatum dem Kaufdatum.
  • Wenn die Immobilie stark renovierungsbedürftig oder baufällig ist und umfassend saniert werden muss, gilt als Verfügbarkeitsdatum das Ende der Arbeiten, die eine Bewohnbarkeit ermöglichen.

💡 Gut zu wissen: Eine Wohnung gilt als unbewohnbar, wenn folgende Grundelemente fehlen: Heizsystem (zentral oder dezentral), grundlegende sanitäre Einrichtungen, eine Küchenzeile sowie ein Raum, der ausreichenden Schutz für Aufenthalt und Schlaf bietet. In diesem Fall ist das Verfügbarkeitsdatum der Tag, an dem diese Elemente vorhanden sind und eine normale Nutzung ermöglichen.


2. Neue Abzugsgrenzen je nach Verfügbarkeitsdatum


Die maximal abzugsfähigen Schuldzinsen wurden gemäß dem Verfügbarkeitsdatum der Immobilie neu festgelegt:

  • Verfügbarkeit nach dem 31.12.2022: Vollständiger Abzug
  • Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2023: 4.000 €
  • Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2013 und dem 01.01.2019: 3.000 €
  • Verfügbarkeit vor dem 01.01.2014: 2.000 €

Diese Obergrenzen gelten pro Haushaltsmitglied, einschließlich Ehepartner und Kinder.

💡 Hinweis: Für das Jahr des Erwerbs der Immobilie (2024) sind zusätzlich zu den Schuldzinsen auch die Notarkosten für die Kreditaufnahme sowie die Bankprovision steuerlich absetzbar. Dies erleichtert die Steuerlast im ersten Jahr nach dem Kauf.


3. Praktische Anwendungsbeispiele der neuen Regeln


Beispiel 1 - Paar mit Kind kauft eine Immobilie im Jahr 2024
  • Kaufdatum: 15.03.2024
  • Verfügbarkeitsdatum: 15.03.2024 (sofort bewohnbar)
  • Schuldzinsen 2024: 12.000 €
  • Notarkosten für Kreditaufnahme: 2.500 €
  • Bankprovision: 1.500 €

Steuerliche Abzugsberechnung:
  • Anwendbare Obergrenze: Vollständiger Abzug (Verfügbarkeit nach 31.12.2022)
  • Gesamtbetrag der abzugsfähigen Kosten: 16.000 €

Beispiel 2 - Paar mit Kind kauft eine Immobilie im Jahr 2020
  • Kaufdatum: 01.06.2020
  • Verfügbarkeitsdatum: 01.06.2020 (sofort bewohnbar)
  • Schuldzinsen 2024: 10.000 €

Steuerliche Abzugsberechnung:
  • Anwendbare Obergrenze: 4.000 € pro Person (Verfügbarkeit zwischen 31.12.2018 und 01.01.2023)
  • Gesamtbetrag der abzugsfähigen Schuldzinsen: 10.000 €


4. Wichtige Erkenntnisse

  • Das Verfügbarkeitsdatum ersetzt das Einzugsdatum als steuerliches Kriterium.
  • Die Abzugsgrenzen sind nach Jahr der Verfügbarkeit gestaffelt.
  • Der vollständige Abzug bleibt für kürzlich erworbene Immobilien bestehen.
  • Für ältere Immobilien gelten pro Person Abzugsobergrenzen.

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