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Veröffentlicht am 26 August 2024

Steuererklärung in Luxemburg für Grenzgänger/innen: der komplette Ratgeber für 2023

Sie sind Grenzgänger/in in Luxemburg? Entdecken Sie wie Sie die Steuererklärung für 2023 machen können. Folgen Sie unserem Ratgeber um die spezifischen Schritte und Steuerpflichten zu verstehen.

Falls Sie in Luxemburg arbeiten, jedoch in einem Nachbarland, wie z.B. Frankreich, Belgien, oder Deutschland, wohnen, werden Sie als Grenzgänger/in identifiziert. Als Grenzgänger/in können die Steuerpflichten komplexer sein als die von in Luxemburg ansässigen Personen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie man die Steuererklärung in Luxemburg für das Jahr 2023 als Grenzgänger/in abgeben kann.

Die steuerliche Gleichstellung von Nichtansässigen

Nichtansässige Steuerpflichtige können unter bestimmten Bedingungen beantragen, steuerlich den in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt zu werden. Durch diese Gleichstellung kann man die gleichen Steuervorteile wie in Luxemburg ansässige Personen in Anspruch nehmen, insbesondere im Bereich der Steuerabzüge.

Bedingungen für die Gleichstellung:

  • 90% der Erträge in Luxemburg: Grenzgänger/innen müssen 90% der jährlichen Erträge in Luxemburg verwirklichen, was für jeden Ehe- oder Lebenspartner individuell überprüft wird.
  • Ausländische Erträge unter 13.000€: Die Summe der Nettoeinkünfte, die in Luxemburg nicht der Steuer unterliegen, muss weniger als 13.000€ pro Jahr betragen.

Darüber hinaus können auch in Belgien ansässige Personen, deren berufliches Haushaltseinkommen zu mehr als 50% in Luxemburg steuerpflichtig ist, diese Gleichtstellung beantragen.

Wie taxx.lu die Steuererklärung für Grenzgänger vereinfacht

Die Plattform taxx.lu ermöglicht es, nichtansässigen Steuerpflichtigen automatisch überprüfen zu lassen, ob sie die Vorraussetzungen für die Gleichstellung mit Steueransässigen erfüllen. Dies funktioniert folgendermaßen:

  1. Zusammenfügen von Einkommen: Der/die Steuerpflichtige fügt alle verwirklichten Erträge, sowohl luxemburgische als auch ausländische, auf der Plattform zusammen.
  2. Automatische Überprüfung: taxx.lu überprüft automatisch, ob eine Gleichstellung möglich ist.
  3. Automatisches Ausfüllen: Falls die Bedingungen erfüllt sind, wird der Antrag auf Gleichstellung automatisch von der Plattform generiert, wodurch der Prozess erleichtert wird

Berechnung des Steuersatzes

Nachdem die Gleichstellung beantragt wurde, rechnen die luxemburgischen Steuerbehörden die Gesamterträge (aus Luxemburg und aus dem Ausland) zusammen, um einen Gesamtsteuersatz zu ermitteln. Dieser Steuersatz wird dann nur auf die in Luxemburg steuerpflichtigen Erträge angewandt, während ausländische Einkünfte in Luxemburg steuerfrei bleiben.

Vorteile der steuerlichen Gleichstellung

Als steuerpflichtige Person, die mit einer gebietsansässigen Person gleichgestellt ist, kann man:
  • von den gleichen Steuerabzügen wie Gebietsansässige profitieren, wie z.B. Abzüge für Kinder, Zinsen für Immobilienkredite, oder Sozialversicherungsbeiträge.
  • die eigene Steuersituation optimieren, indem man die Steuerlast durch zusätzliche Abzüge verringert.

Für weitere Details und um Ihre Steuererklärung als Grenzgänger anzufangen, besuchen Sie taxx.lu und nutzen Sie alle Hilfsmittel, die unsere intuitive Plattform zu bieten hat. 

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