Veröffentlicht am 27 April 2022
Seinen Hauptwohnsitz in Luxemburg verkaufen
Was ist ein Hauptwohnsitz?
Um Ihr Haus als Ihren Hauptwohnsitz zu betrachten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden.
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Sie bewohnen die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs selbst.
In diesem Fall müssen Sie eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen, damit die Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz gilt:
- Sie haben die Immobilie nach ihrem Erwerb oder ihrer Fertigstellung bewohnt.
- Sie haben die Immobilie fünf Jahre lang vor ihrem Verkauf bewohnt.
- Sie verkaufen die Immobilie aus zwingenden familiären oder beruflichen Gründen.
Wenn Sie eine der drei oben genannten Bedingungen erfüllen, dann wird die Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz betrachtet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem Umzug verkauft wird.
2. Sie bewohnen die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht selbst.
In dieser Situation müssen Sie gleichzeitig die drei folgenden Bedingungen erfüllen, damit die Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz gilt:
- Sie haben die Immobilie nach ihrem Erwerb oder ihrer Fertigstellung bewohnt.
- Sie sind nicht Eigentümer einer anderen Wohnung (Zweitwohnsitz oder pied-à-terre).
- Sie verkaufen die Immobilie aus zwingenden familiären oder beruflichen Gründen.
Wenn diese drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, gilt die Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz, auch wenn Sie sie nach dem 31. Dezember des Jahres, das auf Ihren Umzug folgt, tatsächlich verkaufen.
Wie wird der Kapitalgewinn besteuert?
Gute Nachrichten: Der Gewinn aus dem Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes wird nicht besteuert!
Wie melde ich den Verkauf meines Hauptwohnsitzes?
Füllen Sie einfach die erste Seite des Formulars 700 aus.
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