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Welche Kosten sind in der luxemburgischen Steuererklärung abzugsfähig?
Die luxemburgische Steuererklärung erlaubt Ihnen, eine bestimmte Anzahl von Ausgaben, die Ihrem Haushalt entstanden sind, abzuziehen. Hier sind einige Beispiele:
                  
Unter "Werbekosten":
(Mindestpauschale 540 €)
(Mindestpauschale 540 €)
- Beiträge an Arbeitskammern und Gewerkschaften;
 - Fachliteratur, die nahezu ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient;
 - Berufskleidung, ebenso Kosten für deren Reinigung und Pflege;
 - Arbeitsmittel, die nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen.
 - Fortbildungskosten für Fortbildungen, welche nötig sind, um seinen Beruf weiterhin auszuführen.
 
Unter "Sonderausgaben":
(Pauschalbetrag von maximal 672 € pro Person des Haushalts)
- Schuldzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
 - Versicherungsprämien
 
Beispiele:
o   Autoversicherung
o   Hausversicherung
o   Zusatzversicherungen
o   Lebensversicherung
o   Renten-Zusatzversicherung
 
- Bausparen
 
(von 18 bis 41 Jahre alt max. 1344€)
(über 41 Jahre alt: 672€)
- Altersrente (max. 3200€ pro Steuerzahler)
 - Geschenke und Spenden (mindestens insgesamt 120€)
 
Unter "Freibeträge":
- Kosten für Haushalt, Hilfe und Betreuung und/oder Kinderbetreuung (max. 5.400€)
 
Unter "Andere":
- Außergewöhnliche Belastungen
 
o   Zivilprozessgebühren
o   Scheidungsgebühren
o   Nicht rückerstattete Arztkosten
o   Beerdigungskosten
(Diese Ausgaben sind abzugsfähig, sofern sie eine bestimmte Mindestschwelle erreichen. 
Siehe unter dem folgenden Link: https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/pension-rente/allegement-fiscal/beneficier-abattements.html)
- Rentenzahlungen und dauernde Lasten (Scheidung)
 - Freiwillig bezahlte Beiträge