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Muss man in Luxemburg jährlich eine Steuererklärung abgeben?

Einmal erklärt heißt nicht für immer verpflichtet. Wann ist die Steuererklärung in Luxemburg Pflicht, wann freiwillig? Prüfe deine Situation auf taxx.lu.

Du hast einmal eine Steuererklärung gemacht. Und seitdem verfolgt dich eine Frage: Hast du dich damit für immer verpflichtet?

Gute Nachricht. Nein.

In Luxemburg ist eine Steuererklärung kein Abo auf Lebenszeit. Die Pflicht wird jedes Jahr neu geprüft, je nach deiner Situation in dem Jahr. In manchen Jahren musst du eine Erklärung abgeben. In anderen nicht. Und manchmal musst du nicht, aber es lohnt sich trotzdem.

So behältst du den Überblick.

Die kurze Regel

Drei Fälle, jedes Jahr:

  • Du bist zur Erklärung verpflichtet.
  • Du bist nicht verpflichtet, aber die ACD fordert dich auf, und dann wird es doch zur Pflicht.
  • Du bist überhaupt nicht verpflichtet, aber eine Erklärung kann sich für dich lohnen.

Der gemeinsame Nenner: Nichts läuft automatisch von einem Jahr aufs nächste. Deine Erklärung vom letzten Jahr kettet dich nicht an die von diesem Jahr.

Wann ist die Steuererklärung Pflicht?

Als in Luxemburg ansässige Person musst du eine Steuererklärung (Formular 100) abgeben, wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft:

  • dein steuerpflichtiges Jahreseinkommen an der Quelle liegt über 100.000 €;
  • du hast mehrere Gehälter oder Renten, die an der Quelle besteuert werden, und dein Jahreseinkommen liegt über 36.000 € (Steuerklassen 1 oder 2) oder über 30.000 € (Steuerklasse 1a);
  • du beziehst luxemburgisches Einkommen, das nicht an der Quelle besteuert wird, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Ein konkretes Beispiel

Du bist ledig, hast einen einzigen Arbeitgeber, ein bereits an der Quelle besteuertes Gehalt unter 100.000 € und kein weiteres Einkommen. Du musst keine Erklärung abgeben. Im Jahr darauf vermietest du eine Wohnung: Diese Miete wird nicht an der Quelle besteuert. In diesem Jahr wird die Erklärung zur Pflicht.

Der Fall, in dem du keine Wahl hast: Die ACD fordert dich auf

Hier ist die Feinheit, die den Mythos erklärt.

Auch wenn du keine der oben genannten Bedingungen erfüllst, bleibst du verpflichtet, deine Einkünfte zu erklären, sobald die ACD dich dazu auffordert. Konkret: Wenn dir die Behörde eine Steuererklärung zuschickt, musst du sie ausfüllen. Egal, wie deine Situation aussieht.

Eine Aufforderung der ACD ist nicht freiwillig

Wenn du ein Erklärungsformular von der ACD bekommst, musst du es fristgerecht ausfüllen, auch wenn du glaubst, nichts zu schulden. Bleibt eine Antwort aus, kann das Steueramt deine Steuer von Amts wegen schätzen. Also ohne dich.

Nicht verpflichtet? Eine Erklärung kann sich trotzdem lohnen

Das ist das Szenario, das viele verpassen.

Du bist nicht verpflichtet, aber vielleicht hast du im Laufe des Jahres zu viel gezahlt. Eine freiwillige Erklärung, oder ein Lohnsteuerjahresausgleich (dazu gleich mehr), gleicht deine Quellensteuer aus und holt dir zu viel gezahlte Steuer zurück.

Die klassischen Abzüge kommen hier ins Spiel: Kreditzinsen, Versicherungsprämien, Bausparen, Altersvorsorge, Betreuungskosten, Spenden. Jeder Posten kann die Waage zu deinen Gunsten kippen.

Prüf es, bevor du loslegst

Auf taxx.lu füllst du deine Erklärung aus und siehst deine geschätzte Erstattung in Echtzeit, während du deine Angaben machst. Du weißt also, ob sich die Erklärung lohnt, bevor du irgendetwas abschließt. Ein Konto anlegen und eine Simulation starten ist kostenlos. Der endgültige Betrag liegt am Ende immer bei der ACD.

Die eigentliche Falle: Manche Entscheidungen binden dich

Nicht alles wird jedes Jahr auf null gesetzt. Manche Entscheidungen haben Folgen.

Wenn du die steuerliche Gleichstellung (für Grenzgänger) oder eine Einzelveranlagung beantragst, löst das automatisch die Veranlagung aus. Du gehst also den Weg über die Erklärung.

Und die Gleichstellung verlängert sich nie von allein. Jedes Jahr musst du sie neu beantragen, indem du eine neue Erklärung abgibst. Wenn du daraus einen Vorteil ziehst, zum Beispiel den Satz der Steuerklasse 2, musst du ihn auch jedes Jahr neu aktivieren.

Die Gleichstellung erneuert sich jedes Jahr

Der Vorteil aus einem Jahr verlängert sich nicht von selbst. Wenn du vergisst, deine Erklärung erneut abzugeben, riskierst du, den Vorteil für das betreffende Jahr zu verlieren. Heb deine Nachweise gut auf: Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen über ausländische Einkünfte, Versicherungsbescheinigungen.

Steuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich? Zwei Formulare, zwei Zwecke

Die beiden werden oft verwechselt. Sie spielen aber nicht in derselben Liga.

  • Die Steuererklärung (Formular 100): der volle Weg. Pflicht in den oben genannten Fällen, oder freiwillig, um alle deine Abzüge geltend zu machen.
  • Der Lohnsteuerjahresausgleich (Formular 163): die schlanke Variante. Nur für Arbeitnehmer und Rentner, die nicht der Veranlagung unterliegen und einfach zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen wollen. Er kann grundsätzlich nie zu einer Steuernachzahlung führen.

Nur eins von beiden pro Jahr

Für ein und dasselbe Jahr wählst du entweder die Steuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich, nie beides. Im Zweifel prüfst du besser die Bedingungen, bevor du etwas abgibst.

Bis wann kannst du deine Erklärung abgeben?

Du hast Zeit, aber nicht ewig.

Die Steuererklärung gibst du spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres ab, das auf das Einkommensjahr folgt. Für die Einkünfte eines bestimmten Jahres hast du also bis zum Ende des Folgejahres Zeit.

Ein Punkt zum Merken: Wenn du nicht zur Erklärung verpflichtet bist und nach diesem Datum abgibst, wird deine Erklärung womöglich nicht mehr berücksichtigt. Bei einem freiwilligen Schritt wartest du also besser nicht zu lange.

Kurz zusammengefasst

  • Einmal erklären verpflichtet dich nicht für immer.
  • Jedes Jahr hängt die Pflicht von deiner Situation ab.
  • Schickt dir die ACD eine Erklärung, musst du sie ausfüllen.
  • Auch ohne Pflicht kann dir eine Erklärung Geld zurückholen.
  • Manche Entscheidungen, wie die Gleichstellung oder die Einzelveranlagung, wiederholen sich jedes Jahr.

Die einzige Frage, die wirklich zählt: Muss ich dieses Jahr, und lohnt es sich für mich? taxx.lu beantwortet beide.

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