Wie hoch ist mein Höchstbetrag für die Restschuldversicherung?
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Restschuldversicherungs-Simulator
Verwenden Sie unseren Restschuldversicherungs-Simulator, um den absetzbaren Höchstbetrag für diese Versicherung zu ermitteln.
Diese Information ist entscheidend für die Wahl der für Sie am besten geeigneten Einmal- oder Jahresprämie, die den Schutz Ihrer Familie und Ihres Eigentums gewährleistet.
Die mit einem Privatkredit verbundenen Beiträge, Versicherungsprämien und Sollzinsen sind bis zu einem Höchstbetrag von 672 Euro pro Jahr absetzbar. Diese Basisgrenze kann für den Ehepartner oder Lebenspartner (sofern eine gemeinsame Veranlagung vorliegt) und für jedes Kind, das zum Haushalt gehört, um denselben Betrag erhöht werden.
Die abzugsfähigen Höchstgrenzen können erhöht werden, wenn beim Abschluss einer temporären Todesfallversicherung, die die Rückzahlung eines laufenden Darlehens (Restschuld) absichern soll, eine Einmalprämie gezahlt wird. Die Höhe dieser Erhöhung des abzugsfähigen Höchstbetrags ist auf den Betrag der Einmalprämie begrenzt, darf aber 6 000 EUR nicht überschreiten, zuzüglich 1 200 EUR für jedes Kind im Haushalt.
Für diese Erhöhung werden nur die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einmalprämie berücksichtigt.
Wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung über 30 Jahre alt ist, kann der absetzbare Betrag noch um 8 % pro Jahr über 30 Jahre erhöht werden, wobei 160 % nicht überschritten werden dürfen. Auch hier gilt, dass nur die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einmalprämie für diesen Zuschlag berücksichtigt werden.